Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

BENJAMIN LUKIC

Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen​

*Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Du suchst für Deine Buchhaltung einen zuverlässigen und erfahrenen Buchhalter für Selbständige und kleine Unternehmen und Du willst auch sofort wissen, was Dich das kosten wird?

Dann bist Du HIER genau richtig!

BENJAMIN LUKIC

Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen

*Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Du suchst für Deine Buchhaltung einen zuverlässigen und erfahrenen Buchhalter für Selbständige und kleine Unternehmen und Du willst auch sofort wissen, was Dich das kosten wird?

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Buchhaltung Icon - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Nicht schon wieder Buchhaltung...

Bist Du als Selbständiger auch jedes Mal davon genervt, wenn die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder ansteht und Du an die Buchhaltung denkst? Vielleicht zögerst Du diese unliebsame Aufgabe soweit wie möglich hinaus und jedes Mal, wenn Du dann daran denkst, erzeugt es bei Dir Stress.

Wie schön wäre es doch, wenn Du Deine digitalen Belege einfach irgendwo ablegen könntest und jemand anderes kümmert sich um die korrekte Verbuchung, sodass Du mehr Zeit für Dein Business oder Freunde & Familie hast.

Vielleicht hast Du dir auch schon vorgenommen, jemand anderen damit zu beauftragen. Oder Du suchst für das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle eine günstige Alternative zu einem Steuerberater. Gleichzeitig hast Du wenig Zeit und Lust laufend Preisanfragen bei entsprechenden Dienstleistern zu stellen, weil überall „Preis auf Anfrage“ oder ähnliches steht. Du möchtest den Preis gerne sofort wissen und Deine Suche erfolgreich beenden.

Als Buchhalter für Selbständige und kleine Unternehmen übernehme ich das Verbuchen Deiner laufenden Geschäftsvorfälle und Du siehst hier in einer Preisübersicht sofort, mit welchen Kosten Du rechnen kannst. Außerdem erfährst Du hier auch gleich, wie der Prozess aussieht und was für einen reibungslosen Ablauf zu beachten ist.

So kannst Du direkt entscheiden, ob das für Dich in Frage kommt und falls ja, auch direkt eine Terminanfrage für einen persönlichen Video-Call stellen, in dem wir uns kennenlernen und die nächsten Schritte besprechen können. 

Nicht schon wieder Buchhaltung...

Buchhaltung Icon - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Bist Du als Selbständiger auch jedes Mal davon genervt, wenn die nächste Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder ansteht und Du an die Buchhaltung denkst? Vielleicht zögerst Du diese unliebsame Aufgabe soweit wie möglich hinaus und jedes Mal, wenn Du dann daran denkst, erzeugt es bei Dir Stress.

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Wie schön wäre es doch, wenn Du Deine digitalen Belege einfach irgendwo ablegen könntest und jemand anderes kümmert sich um die korrekte Verbuchung, sodass Du mehr Zeit für Dein Business oder Freunde & Familie hast.

Vielleicht hast Du dir auch schon vorgenommen, jemand anderen damit zu beauftragen. Oder Du suchst für das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle eine günstige Alternative zu einem Steuerberater. Gleichzeitig hast Du wenig Zeit und Lust laufend Preisanfragen bei entsprechenden Dienstleistern zu stellen, weil überall „Preis auf Anfrage“ oder ähnliches steht. Du möchtest den Preis gerne sofort wissen und Deine Suche erfolgreich beenden.

Als Buchhalter für Selbständige und kleine Unternehmen übernehme ich das Verbuchen Deiner laufenden Geschäftsvorfälle und Du siehst hier in einer Preisübersicht sofort, mit welchen Kosten Du rechnen kannst. Außerdem erfährst Du hier auch gleich, wie der Prozess aussieht und was für einen reibungslosen Ablauf zu beachten ist.

So kannst Du direkt entscheiden, ob das für Dich in Frage kommt und falls ja, auch direkt eine Terminanfrage für einen persönlichen Video-Call stellen, in dem wir uns kennenlernen und die nächsten Schritte besprechen können.

So kann ich Dich als Buchhalter unterstützen...

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (StBerG § 6) darf ich als Buchhalter für selbständige und kleine Unternehmen nur bestimmte Leistungen anbieten. Dazu zählt hauptsächlich das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen.

Andere Tätigkeiten wie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder die Fertigung von Steuererklärungen bleiben den Steuerberatern vorbehalten, falls Selbständige oder Unternehmen das nicht selbst machen möchten.

Wenn Du für das

Verbuchen Deiner laufenden Geschäftsvorfälle

einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen einen erfahrenen und zuverlässigen Experten suchst und Du dafür nicht unbedingt einen Steuerberater beauftragen möchtest (z.B. aus Kostengründen), dann bist Du bei mir genau richtig! Überzeug Dich von meinen Paketpreisen und lass uns gleich starten.

Gerne kann ich auch

kurzfristig einspringen und beim Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle

in Deinem bestehenden Buchhaltungssystem unterstützen, wenn Du mal z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit einen personellen Engpass in Deiner Buchhaltungsabteilung hast. Dank meiner raschen Auffassungsgabe finde ich mich in den meisten Systemen schnell zurecht und es ist keine große Einarbeitung notwendig.

Darüber hinaus

coache ich Dich und/oder Deine Mitarbeiter,

wenn Du Deine Buchhaltung selbst erledigst, aber das notwendige Know-how beim Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle noch ausbaufähig ist. Wir schauen uns dabei ganz individuell und praxisbezogen Deine Geschäftsvorfälle an, damit Du und/oder Deine Mitarbeiter das erlangte Wissen direkt in Deiner Buchhaltung anwenden kannst bzw. können.

Benjamin Lukic - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und KMU in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Ich bin Benjamin...

1983 in einem Münchner Vorort geboren, wohnhaft im wunderschönen München und seit 2012 glücklich verheiratet.

Finanzen sind eine meiner großen Leidenschaften, insbesondere die Buchhaltung. Warum? Weil Ordnung, Genauigkeit und Korrektheit zu meinen Stärken gehören und diese im Buchhaltungsbereich das A und O sind.

Nach meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten startete ich 2006 meine Berufslaufbahn in einer Münchner Steuerkanzlei und betreute dort 7 Jahre lang Selbständige, kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung. In dieser Zeit absolvierte ich auch die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter.

Anfang 2013 brauchte ich eine Veränderung und eine neue Herausforderung, sodass ich den Schritt in die Selbständigkeit als Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen wagte, den ich nie bereut habe.

Ich liebe es, neue Kunden kennenzulernen und sie bei ihrer Buchhaltung zu unterstützen. Dabei bearbeite ich jede Buchhaltung* so, als ob es meine eigene wäre – ordentlich, genau, korrekt und vollständig.

Ich lege großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Kunden sowie einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander. Gleichzeitig verspreche ich meinen Kunden ein hohes Maß an Qualität, Transparenz, Loyalität und Ehrlichkeit.

Nachdem ich längere Zeit überwiegend für mittelständische Unternehmen tätig war und meine zeitlichen Kapazitäten aufgrund des Umfangs schnell erschöpft waren, fokussiere ich mich wieder mehr darauf Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen zu sein. So bleibt meine Tätigkeit abwechslungsreich und ich lerne mehr interessante Kunden kennen.

Ich buche überwiegend in meinem eigenen Buchführungsprogramm (LEXWARE). Einige Kunden haben ihr eigenes Programm oder Online-Tool, auf das ich mittels VPN-Verbindung bzw. entsprechenden Zugangsdaten zugreifen kann.

(*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (StBerG § 6) darf ich als Buchhalter für selbständige und kleine Unternehmen nur bestimmte Leistungen anbieten.

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Dazu zählt hauptsächlich das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen.

Andere Tätigkeiten wie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder die Fertigung von Steuererklärungen bleiben den Steuerberatern vorbehalten, falls Selbständige oder Unternehmen das nicht selbst machen möchten.

So kann ich Dich als Buchhalter unterstützen...

Buchhaltung Freelancer - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München und Deutschland (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)
Buchhaltung Freelancer - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München und Deutschland (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Meine Arbeitsweise...

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (StBerG § 6) darf ich als Buchhalter für selbständige und kleine Unternehmen nur bestimmte Leistungen anbieten.

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Dazu zählt hauptsächlich das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen.

Andere Tätigkeiten wie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder die Fertigung von Steuererklärungen bleiben den Steuerberatern vorbehalten, falls man das nicht selbst machen möchte.

Ich liebe es, neue Kunden kennenzulernen und sie bei ihrer Buchhaltung zu unterstützen. Dabei bearbeite ich jede Buchhaltung so, als ob es meine eigene wäre – ordentlich, genau, korrekt und vollständig.

Ich lege großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Kunden sowie einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander. Gleichzeitig verspreche ich meinen Kunden ein hohes Maß an Qualität, Transparenz, Loyalität und Ehrlichkeit.

Nachdem ich anfangs überwiegend für mittelständische Unternehmen tätig war und meine zeitlichen Kapazitäten aufgrund des Umfangs schnell erschöpft waren, konzentriere ich mich wieder mehr auf Selbständige und kleine Unternehmen. So bleibt meine Tätigkeit abwechslungsreich und ich lerne mehr interessante Kunden kennen.

Ich buche überwiegend in meinem eigenen Buchführungsprogramm (LEXWARE). Einige Kunden haben ihr eigenes Programm, auf das ich mittels VPN-Verbindung zugreifen kann.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (StBerG § 6) darf ich als Buchhalter für selbständige und kleine Unternehmen nur bestimmte Leistungen anbieten.

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Dazu zählt hauptsächlich das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen.

Andere Tätigkeiten wie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder die Fertigung von Steuererklärungen bleiben den Steuerberatern vorbehalten, falls Selbständige oder Unternehmen das nicht selbst machen möchten.

So kann ich Dich als Buchhalter unterstützen...

Buchhaltung Freelancer - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München und Deutschland (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)
Buchhaltung Freelancer - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen in München und Deutschland (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Meine Arbeitsweise...

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (StBerG § 6) darf ich als Buchhalter für selbständige und kleine Unternehmen nur bestimmte Leistungen anbieten.

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Dazu zählt hauptsächlich das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich der damit zusammenhängenden umsatzsteuerrechtlichen Entscheidungen.

Andere Tätigkeiten wie die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder die Fertigung von Steuererklärungen bleiben den Steuerberatern vorbehalten, falls man das nicht selbst machen möchte.

Ich liebe es, neue Kunden kennenzulernen und sie bei ihrer Buchhaltung zu unterstützen. Dabei bearbeite ich jede Buchhaltung so, als ob es meine eigene wäre – ordentlich, genau, korrekt und vollständig.

Ich lege großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Kunden sowie einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander. Gleichzeitig verspreche ich meinen Kunden ein hohes Maß an Qualität, Transparenz, Loyalität und Ehrlichkeit.

Nachdem ich anfangs überwiegend für mittelständische Unternehmen tätig war und meine zeitlichen Kapazitäten aufgrund des Umfangs schnell erschöpft waren, konzentriere ich mich wieder mehr auf Selbständige und kleine Unternehmen. So bleibt meine Tätigkeit abwechslungsreich und ich lerne mehr interessante Kunden kennen.

Ich buche überwiegend in meinem eigenen Buchführungsprogramm (LEXWARE). Einige Kunden haben ihr eigenes Programm, auf das ich mittels VPN-Verbindung zugreifen kann.

1983 in einem Münchner Vorort geboren, wohnhaft im wunderschönen München und seit 2012 glücklich verheiratet.

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Finanzen sind eine meiner großen Leidenschaften, insbesondere die Buchhaltung. Warum? Weil Ordnung, Genauigkeit und Korrektheit zu meinen Stärken gehören und diese im Buchhaltungsbereich das A und O sind.

Nach meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten startete ich 2006 meine Berufslaufbahn in einer Münchner Steuerkanzlei und betreute dort 7 Jahre lang Selbständige, kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung. In dieser Zeit absolvierte ich auch die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter.

Anfang 2013 brauchte ich eine Veränderung und eine neue Herausforderung, sodass ich den Schritt in die Selbständigkeit als Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen wagte, den ich nie bereut habe.

Ich liebe es, neue Kunden kennenzulernen und sie bei ihrer Buchhaltung zu unterstützen. Dabei bearbeite ich jede Buchhaltung* so, als ob es meine eigene wäre – ordentlich, genau, korrekt und vollständig.

Ich lege großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Kunden sowie einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander. Gleichzeitig verspreche ich meinen Kunden ein hohes Maß an Qualität, Transparenz, Loyalität und Ehrlichkeit.

Nachdem ich längere Zeit überwiegend für mittelständische Unternehmen tätig war und meine zeitlichen Kapazitäten aufgrund des Umfangs schnell erschöpft waren, fokussiere ich mich wieder mehr darauf Buchhalter* für Selbständige und kleine Unternehmen zu sein. So bleibt meine Tätigkeit abwechslungsreich und ich lerne mehr interessante Kunden kennen.

Ich buche überwiegend in meinem eigenen Buchführungsprogramm (LEXWARE). Einige Kunden haben ihr eigenes Programm oder Online-Tool, auf das ich mittels VPN-Verbindung bzw. entsprechenden Zugangsdaten zugreifen kann.

(*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Ich bin Benjamin...

Benjamin Lukic - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und KMU in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Fun Facts über mich...

BELU-accounting | Buchhalter für Selbstständige & kleine Unternehmen (Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle) - Icon Pause

Samstag ist Ruhetag: Als gläubiger Christ ist für mich der biblische Ruhetag (= Sabbat) ein arbeitsfreier Tag, an dem ich auch keinen für mich arbeiten lasse (soweit ich Einfluss darauf habe).

BELU-accounting | Buchhalter für Selbstständige & kleine Unternehmen (Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle) - Icon Beachvolleyball

Beachvolleyball geht immer: Egal, ob Sommer oder Winter, Strand oder Indoor.

BELU-accounting | Buchhalter für Selbstständige & kleine Unternehmen (Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle) - Icon Fotografie

Klick, klick, klick: Fotografie ist eine weitere große Leidenschaft von mir, vor allem Natur und Architektur.

BELU-accounting | Buchhalter für Selbstständige & kleine Unternehmen (Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle) - Icon Football

Football-Fan: Neben dem "normalen" Fußball interessiere ich mich seit einigen Jahren auch sehr für den American Football.

Wenn Du für das Verbuchen Deiner laufenden Geschäftsvorfälle nicht unbedingt einen Steuerberater beauftragen möchtest (z.B. aus Kostengründen) und Du einen erfahrenen und zuverlässigen Experten für diese Tätigkeit suchst, dann bist Du bei mir genau richtig! Ich freue mich auf Deine Nachricht.

Solltest Du mal z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit einen personellen Engpass in Deiner Buchhaltungsabteilung haben, kann ich ohne große Einarbeitung kurzfristig einspringen und beim Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle in Deinem bestehenden Buchhaltungssystem unterstützen. Kontaktiere mich gerne und wir besprechen zeitnah gemeinsam die nächsten Schritte, damit nicht noch mehr in der Buchhaltung liegen bleibt.

Darüber hinaus coache ich Dich und/oder deine Mitarbeiter gerne, wenn Du Deine Buchhaltung (auch weiterhin) selbst erledigen möchtest, aber das notwendige Know-how beim Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle noch ausbaufähig ist. Wir schauen uns dabei ganz individuell und praxisbezogen Deine Geschäftsvorfälle an, damit Du das erlangte Wissen direkt in Deiner Buchhaltung anwenden kannst.

So kann ich Dich als Buchhalter unterstützen...

Benjamin Lukic - Selbständiger Buchhalter* für Selbständige und KMU in München (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Preisübersicht

(für das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle)

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Preisgestaltung

Wie bereits erwähnt, ist mir Transparenz sehr wichtig. Das versuche ich auch in der Preisgestaltung für meine Kernleistung – das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle – widerzuspiegeln.

Die Abrechnung nach geleisteten Stunden und mit einem festen Stundensatz ist meiner Meinung nach für Kunden nicht greifbar und oft nicht planbar. Mal sind es 50 Euro mehr und dann wieder weniger, je nachdem wie viel Zeit das Verbuchen in Anspruch genommen hat. Und die Gewissheit kommt meist erst mit der Rechnung.

Ich gehe hier einen anderen Weg. Bei mir ist die Anzahl der tatsächlichen Buchungen und der Zeitpunkt der Unterlagenabgabe Grundlage für die Abrechnung, ganz egal wie kompliziert die Buchungen sind und wie lange es dauert. Meine Kunden können leicht nachvollziehen, wie viele Buchungen in einem Monat/Quartal anfallen werden und was der Preis dafür sein wird.

Zum Beispiel hat ein Kunde (Istversteuerer) in einem Monat 15 Umsätze auf dem Bankkonto und nochmal 10 über seine Firmenkreditkarte. Damit weiß er, dass das 25 Buchunen sein werden und somit das Paket M (bis 25 Buchungen pro Monat) Grundlage für die Rechnungsstellung sein wird.

Bei einem anderen Kunden (Sollversteuerer) müssen für einen Monat zusätzlich noch zum Beispiel insgesamt 20 Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfasst werden. Damit ist Paket L (bis 50 Buchungen pro Monat) Grundlage für die Rechnungsstellung.

Darüber hinaus hat es der Kunde mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsunterlagen jeden Monat selbst in der Hand, wie hoch sein Paketpreis für diesen Monat ausfällt.

Bei frühzeitiger Abgabe (bis zum 10. Tag im Folgemonat mit Dauerfristverlängerung) gibt es den Early-Bird Preis.

Bei kurzfristiger Abgabe (nach dem 25. Tag im Folgemonat mit Dauerfristverlängerung) fällt der ExpressPreis an, wobei für eine rechtzeitige Verbuchung die Buchungsunterlagen spätestens am 5. Tag des übernächsten Monats eingegangen sein müssen.

Bei einer Abgabe zwischen dem 10. und dem 25. Tag zahlt der Kunde den Normal-Preis.

Preisgestaltung

Wie bereits erwähnt, ist mir Transparenz sehr wichtig. Das versuche ich auch in der Preisgestaltung für meine Kernleistung – das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle – widerzuspiegeln.

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Die Abrechnung nach geleisteten Stunden und mit einem festen Stundensatz ist meiner Meinung nach für Kunden nicht greifbar und oft nicht planbar. Mal sind es 50 Euro mehr und dann wieder weniger, je nachdem wie viel Zeit das Verbuchen in Anspruch genommen hat. Und die Gewissheit kommt meist erst mit der Rechnung.

Ich gehe hier einen anderen Weg. Bei mir ist die Anzahl der tatsächlichen Buchungen und der Zeitpunkt der Unterlagenabgabe Grundlage für die Abrechnung, ganz egal wie kompliziert die Buchungen sind und wie lange es dauert. Meine Kunden können leicht nachvollziehen, wie viele Buchungen in einem Monat/Quartal anfallen werden und was der Preis dafür sein wird.

Zum Beispiel hat ein Kunde (Istversteuerer) in einem Monat 15 Umsätze auf dem Bankkonto und nochmal 10 über seine Firmenkreditkarte. Damit weiß er, dass das 25 Buchungen sein werden und somit das Paket M (bis 25 Buchungen pro Monat) Grundlage für die Rechnungsstellung sein wird.

Bei einem anderen Kunden (Sollversteuerer) müssen für einen Monat zusätzlich noch zum Beispiel insgesamt 20 Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfasst werden. Damit ist Paket L (bis 50 Buchungen pro Monat) Grundlage für die Rechnungsstellung.

Darüber hinaus hat es der Kunde mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsunterlagen jeden Monat selbst in der Hand, wie hoch sein Paketpreis für diesen Monat ausfällt.

Bei frühzeitiger Abgabe (bis zum 10. Tag im Folgemonat mit Dauerfristverlängerung) gibt es den Early-Bird Preis.

Bei kurzfristiger Abgabe (nach dem 25. Tag im Folgemonat mit Dauerfristverlängerung) fällt der ExpressPreis an, wobei für eine rechtzeitige Verbuchung die Buchungsunterlagen spätestens am 5. Tag des übernächsten Monats eingegangen sein müssen.

Bei einer Abgabe zwischen dem 10. und dem 25. Tag zahlt der Kunde den Normal-Preis.

Beispiel:

Buchhaltungsmonat = April 2025 (mit Dauerfristverlängerung)

Abgabe der Unterlagen bis zum 10. Mai 2025 = Early-Bird Preis

Abgabe der Unterlagen bis zum 25. Mai 2025 = Normal-Preis

Abgabe der Unterlagen bis zum 5.  Juni 2025 = Express-Preis

Gesetzliche Abgabefrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung
für April 2025 mit Dauerfristverlängerung am 10.06.2025

Buchhalter* für Selbständige Preise (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

Deine Vorteile:

Mein Versprechen:

*Falls Du nach dem 1. Monat mit meiner Leistung nicht zufrieden bist, kannst Du den Vertrag kostenlos kündigen und Du musst auch nichts bezahlen.

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Kostenloses Kennenlernen

Konnte ich Dein Interesse wecken?

Dann freue ich mich auf Deine Nachricht, auf die ich mich schnellstmöglich mit einem Terminvorschlag für einen kostenlosen Online Kennenlern-Call bei Dir zurückmelden werde. Wenn Du möchtest, kannst Du mir in der Nachricht auch schon etwas zu Deinem Business erzählen z.B. Art und Größe.

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Benjamin Lukic - Erfahrener & zuverlässiger Buchhalter* für Selbständige kleine Unternehmen in München und Deutschland (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle)

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Fragen & Antworten

Ein Steuerberater kann dich vollumfänglich in Sachen Finanz-/Lohnbuchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und sonstige Steuerberatung betreuen.

Ein selbständiger Buchhalter wie BELUaccounting darf nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) dagegen nur bestimmte Tätigkeiten für dich ausführen, wie z.B. das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle als Grundlage für die monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und den Jahresabschluss.

Obwohl die Buchführung heutzutage, im Vergleich zu früheren Zeiten, nicht mehr handschriftlich, sondern komplett elektronisch verarbeitet wird und die Umsatzsteuervoranmeldungen in den Buchführungsprogrammen automatisch aus den erfassten Buchungen erzeugt wird, erlaubt das Steuerberatungsgesetz es selbständigen Buchhaltern nicht, den „Button“ im Buchführungsprogramm für die Übermittlung der Voranmeldung an das Finanzamt zu drücken. Dies darf nur das Unternehmen selbst oder eben der Steuerberater.

Dies ist wohl in Sachen laufender Buchführung die einschneidendste Einschränkung eines selbständigen Buchhalters und der größte Unterschied zur Tätigkeit eines Steuerberaters.

Daher stelle ich meinen Kunden nach der Verbuchung aller Geschäftsvorfälle eines Monats oder Quartals alle notwendigen Auswertungen zur Verfügung, mit denen sie in ihrem Elster-Konto die Umsatzsteuer-Voranmeldung ganz einfach erstellen und übermitteln können.

Das kommt drauf an.

Wenn Du Kosten einsparen möchtest und bereit bist, dir einmal im Monat bzw. im Quartal ca. 5 Minuten Zeit für die Übermittlung der Umsatzsteuer-voranmeldung zu nehmen, dann kann ich als selbständiger Buchhalter den aufwendigsten Teil der Buchhaltung – das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle – für Dich übernehmen. Sobald ich alle Deine Geschäftsvorfälle des letzten Monats bzw. Quartals verbucht habe, stelle ich Dir alle wichtigen Auswertungen zur Verfügung, mit deren Hilfe Du unter anderem auch deine Umsatzsteuer-Voranmeldung in deinem Elster-Konto ohne großen Aufwand erstellen und übermitteln kannst.

Falls Du aber außer der Zusammenstellung und Abgabe der Buchhaltungsunterlagen Dich um nichts weiter kümmern möchtest und auch bereit bist dafür tiefer in die Tasche zu greifen, dann ist ein Steuerberater für Dich die richtige Wahl, da er auch die monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln darf.

In anderen Angelegenheiten wie Jahresabschluss und Steuererklärungen kann Dich nur der Steuerberater betreuen, sofern du Dich nicht selbst damit beschäftigen kannst/willst.

Allgemein lässt sich das natürlich nicht sagen.

Steuerberater richten sich bei der Festlegung ihrer Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dort sind die Rahmen festgelegt, innerhalb derer sich das Honorar befinden darf und was als Grundlage für die Berechnung des Honorars je Tätigkeitsbereich dient. Für die Buchführung ist dabei der Jahresumsatz bzw. Jahresaufwand des Mandanten (mind. 15.000 €) Grundlage für die Honorarberechnung.

Selbständige Buchhalter wie BELUaccounting können ihre Vergütung selbst festlegen.

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, Angebote von verschiedenen Steuerberatern und selbständigen Buchhaltern einzuholen und miteinander zu vergleichen. So kannst Du am besten entscheiden, ob dir die Kosteneinsparung wert ist, Dich einmal im Monat bzw. im Quartal für ein paar Minuten um die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu kümmern.

Grundsätzlich ja!

Es empfiehlt sich aber erstmal offen mit deinem Steuerberater über Deine Gedanken bezüglich der Buchhaltung zu sprechen. Die meisten Steuerberater, mit denen ich zu tun hatte, haben hier vollstes Verständnis und legen einem keine Steine in den Weg, wenn ein erfahrener, selbständiger Buchhalter das unterjährige Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle übernimmt. Zumal die meisten Steuerberater dann trotzdem auch weiterhin noch die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen erledigen werden und dadurch die Geschäftsbeziehung bestehen bleibt.

Ja und Nein.

Nein, weil Du theoretisch für die unterjährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen alle relevanten Daten (Umsätze, Umsatzsteuer, abziehbare Vorsteuer, etc.) einfach z.B. mit Hilfe einer Excel-Tabelle ermitteln und die EÜR dann erst im Folgejahr für deine Steuererklärungen erstellen kannst.

Ja, weil durch die unterjährige Verbuchung zum einen die relevanten Daten für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen automatisch ermittelt werden und zum anderen du jeden Monat bzw. jedes Quartal anhand von Auswertungen die wirtschaftliche Entwicklung deines Business verfolgen kannst. Außerdem werden alle Deine Geschäftsvorfälle während des Jahres gleich auf die entsprechenden Buchungskonten erfasst, aus denen Du (oder dein Steuerberater) später dann ganz einfach die EÜR erzeugen kannst. Für die Erstellung der EÜR müssen ohnehin alle Geschäftsvorfälle kategorisiert und erfasst werden, sodass eine professionelle Verbuchung schon während des Jahres kein überflüssiger Zusatzaufwand ist.

Der grundsätzliche Ablauf mit meinen Mandanten ist wie folgt:

Nach Ablauf einer Buchungsperiode (Monat bzw. Quartal) stellt mir der Mandant alle relevanten Buchungsunterlagen wie z.B. Rechnungen, Kontoauszüge, etc. in einem geteilten Netzwerkordner zur Verfügung. Manche Mandanten nutzen schon selbst Cloud-Lösungen von bekannten Tech-Firmen und teilen entsprechende Ordner mit mir, damit ich auf die dort abgelegten Buchungsunterlagen zugreifen kann. Andere Mandanten nutzen mein Ablagesystem. Hierfür wird auf dem lokalen PC des Mandanten ein Zugriff auf einen Netzwerkordner erstellt, über den der gesamte Unterlagenaustausch erfolgt. Als Speicherplatz nutze ich die Server von HETZNER, die in Deutschland stehen und den Datenschutz gewährleisten. Sobald alle Unterlagen vollständig ablegt wurden und mich der Mandant darüber informiert hat, kann ich mit der Verbuchung beginnen.

Innerhalb von 5-10 Arbeitstagen (Vollständigkeit der Unterlagen vorausgesetzt) stelle ich dann meinerseits alle vereinbarten Auswertungen in dem geteilten Ordner zur Verfügung und informiere den Mandanten. Dieser kann dann auf der Basis die Umsatzsteuer-Voranmeldung in seinem Elster-Konto erstellen und übermitteln.

Im Normalfall sieht das so aus:

Ich verbuche alle Geschäftsvorfälle in meinem Buchhaltungsprogramm (LEXWARE), die unterjährig beim Mandanten angefallen sind. Nach Fertigstellung der letzten Buchungsperiode eines Jahres (Dezember bzw. 4. Quartal) stelle ich einen Export aller dieser Buchungen des Jahres zur Verfügung. Entweder dem Mandanten, der den Export dann selbst an seinen Steuerberater weiterleitet, oder in Absprache auch gleich direkt an seinen Steuerberater.

Die meisten Steuerberater arbeiten mit den Buchhaltungsprogrammen von DATEV. Der Datenexport aus meinem Buchhaltungsprogramm von LEXWARE ist mit DATEV zu 100% kompatibel, sodass der Steuerberater die Buchhaltungsdaten als Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses und/oder der Steuererklärungen problemlos bei sich einspielen und weiterverarbeiten kann.

Mit einer Dauerfristverlängerung hast Du für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Bezahlung der Umsatzsteuer einen Monat länger Zeit.

Grundsätzlich musst Du Deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die entsprechende Umsatzsteuer bis zum 10. Tag des Folgemonats übermitteln und bezahlen. Durch die Dauerfristverlängerung hast Du für die Übermittlung und die Bezahlung dann bis zum 10. Tag des übernächsten Monats Zeit.

Den entsprechenden Antrag kannst Du über Elster bei Deinem Finanzamt stellen. Wenn Du Monatszahler bist, musst Du den Antrag jedes Jahr neu stellen, um von der Dauerfristverlängerung zu profitieren. Gleichzeitig ist bei Monatszahlern für die Gewährung der Dauerfristverlängerung eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember) verrechnet wird.

Bei Quartalszahlern ist eine Sondervorauszahlung nicht erforderlich und wenn die Dauerfristverlängerung einmal beantragt wurde, muss sie nicht jedes Jahr neu beantragt werden.

Für weitere Informationen rund um die Dauerfristverlängerung und eine etwaige Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wende dich bitte an Deinen Steuerberater, da ich hierzu keine Hilfeleistung bieten darf.

Grundsätzlich ja.

Allerdings ist die Zeit zwischen Monats- bzw. Quartalsende und dem Fälligkeitstermin für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (10. Tag des Folgemonats) sehr knapp und erfordert dann immer eine rasche Zusammenstellung und Abgabe aller relevanten Unterlagen von Dir, spätestens bis zum 5. Tag des Folgemonats.

Nur so bleibt mir noch ausreichend Zeit für die Bearbeitung Deiner Unterlagen. Für diesen kurzfristigen Zeit-Slot berechne ich den Express-Preis laut Preisübersicht.

Ich hoffe nicht, dass es dazu kommt, aber solltest Du Dich wider Erwarten irgendwann mal anders entscheiden, kannst Du unser Vertragsverhältnis problemlos mit einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende kündigen.

Alle vertraglich vereinbarten Aufträge, die ich während der Kündigungsfrist von Dir zur Bearbeitung bekomme, erledige ich natürlich noch mit der gewohnten Zuverlässigkeit und Qualität.

Fragen & Antworten

Ein Steuerberater kann dich vollumfänglich in Sachen Finanz-/Lohnbuchführung, Jahresabschluss, Steuer-erklärungen und sonstige Steuerberatung betreuen.

Ein selbständiger Buchhalter wie BELUaccounting darf nach dem Steuerberatungs-gesetz (StBerG) dagegen nur bestimmte Tätigkeiten für dich ausführen, wie z.B. das Buchen der laufenden Geschäfts-vorfälle als Grundlage für die monatlichen bzw. viertel-jährlichen Umsatzsteuer-voranmeldungen und den Jahresabschluss.

Obwohl die Buchführung heutzutage, im Vergleich zu früheren Zeiten, nicht mehr handschriftlich, sondern komplett elektronisch verarbeitet wird und die Umsatzsteuervoranmeldungen in den Buchführungs-programmen automatisch aus den erfassten Buchungen erzeugt wird, erlaubt das Steuerberatungsgesetz es selbständigen Buchhaltern nicht, den „Button“ im Buchführungsprogramm für die Übermittlung der Voranmeldung an das Finanzamt zu drücken. Dies darf nur das Unternehmen selbst oder eben der Steuerberater.

Dies ist wohl in Sachen laufender Buchführung die einschneidendste Einschränkung eines selbständigen Buchhalters und der größte Unterschied zur Tätigkeit eines Steuerberaters.

Daher stelle ich meinen Kunden nach der Verbuchung aller Geschäftsvorfälle eines Monats oder Quartals alle notwendigen Auswertungen zur Verfügung, mit denen sie in ihrem Elster-Konto die Umsatzsteuervoranmeldung ganz einfach erstellen und übermitteln können.

Das kommt drauf an.

Wenn Du Kosten einsparen möchtest und bereit bist, dir einmal im Monat bzw. im Quartal ca. 5 Minuten Zeit für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung zu nehmen, dann kann ich als selbständiger Buchhalter den aufwendigsten Teil der Buchhaltung – das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle – für Dich übernehmen. Sobald ich alle Deine Geschäfts-vorfälle des letzten Monats bzw. Quartals verbucht habe, stelle ich Dir alle wichtigen Auswertungen zur Verfügung, mit deren Hilfe Du unter anderem auch deine Umsatz-steuervoranmeldung in deinem Elster-Konto ohne großen Aufwand erstellen und übermitteln kannst.

Falls Du aber außer der Zusammenstellung und Abgabe der Buchhaltungs-unterlagen Dich um nichts weiter kümmern möchtest und auch bereit bist dafür tiefer in die Tasche zu greifen, dann ist ein Steuerberater für Dich die richtige Wahl, da er auch die monatliche bzw. viertel-jährliche Umsatzsteuer-voranmeldung übermitteln darf.

In anderen Angelegenheiten wie Jahresabschluss und Steuer-erklärungen kann Dich nur der Steuerberater betreuen, sofern du Dich nicht selbst damit beschäftigen kannst/willst.

Allgemein lässt sich das natürlich nicht sagen.

Steuerberater richten sich bei der Festlegung ihrer Honorare nach der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV). Dort sind die Rahmen festgelegt, innerhalb derer sich das Honorar befinden darf und was als Grundlage für die Berechnung des Honorars je Tätigkeits-bereich dient. Für die Buchführung ist dabei der Jahresumsatz bzw. -aufwand des Mandanten (mind. 15.000 €) Grundlage für die Honorar-berechnung.

Selbständige Buchhalter wie BELUaccounting können ihre Vergütung selbst festlegen.

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, Angebote von verschiedenen Steuerberatern und selbständigen Buchhaltern einzuholen und miteinander zu vergleichen. So kannst Du am besten entscheiden, ob dir die Kosten-einsparung wert ist, Dich einmal im Monat bzw. im Quartal für ein paar Minuten um die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung zu kümmern.

Grundsätzlich ja!

Es empfiehlt sich aber erstmal offen mit deinem Steuerberater über Deine Gedanken bezüglich der Buchhaltung zu sprechen. Die meisten Steuerberater, mit denen ich zu tun hatte, haben hier vollstes Verständnis und legen einem keine Steine in den Weg, wenn ein erfahrener, selbständiger Buchhalter das unterjährige Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle übernimmt. Zumal die meisten Steuerberater dann trotzdem auch weiterhin noch die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen erledigen werden und dadurch die Geschäfts-beziehung bestehen bleibt.

Ja und Nein.

Nein, weil Du theoretisch für die unterjährigen Umsatz-steuervoranmeldungen alle relevanten Daten (Umsätze, Umsatzsteuer, abziehbare Vorsteuer, etc.) einfach z.B. mit Hilfe einer Excel-Tabelle ermitteln und die EÜR dann erst im Folgejahr für deine Steuererklärungen erstellen kannst.

Ja, weil durch die unterjährige Verbuchung zum einen die relevanten Daten für die Umsatzsteuer-voranmeldungen automatisch ermittelt werden und zum anderen du jeden Monat bzw. jedes Quartal anhand von Auswertungen die wirtschaftliche Entwicklung deines Business verfolgen kannst. Außerdem werden alle Deine Geschäftsvorfälle während des Jahres gleich auf die entsprechenden Buchungs-konten erfasst, aus denen Du (oder dein Steuerberater) später dann ganz einfach die EÜR erzeugen kannst. Für die Erstellung der EÜR müssen ohnehin alle Geschäftsvorfälle kategorisiert und erfasst werden, sodass eine professionelle Verbuchung schon während des Jahres kein überflüssiger Zusatzaufwand ist.

Der grundsätzliche Ablauf mit meinen Mandanten ist wie folgt:

Nach Ablauf einer Buchungs-periode (Monat bzw. Quartal) stellt mir der Mandant alle relevanten Buchungs-unterlagen wie z.B. Rechnungen, Kontoauszüge, etc. in einem geteilten Netzwerkordner zur Verfügung. Manche Mandanten nutzen schon selbst Cloud-Lösungen von bekannten Tech-Firmen und teilen entsprechende Ordner mit mir, damit ich auf die dort abgelegten Buchungs-unterlagen zugreifen kann. Andere Mandanten nutzen mein Ablagesystem. Hierfür wird auf dem lokalen PC des Mandanten ein Zugriff auf einen Netzwerkordner erstellt, über den der gesamte Unterlagenaustausch erfolgt. Als Speicherplatz nutze ich die Server von HETZNER, die in Deutschland stehen und den Datenschutz gewährleisten. Sobald alle Unterlagen vollständig ablegt wurden und mich der Mandant darüber informiert hat, kann ich mit der Verbuchung beginnen.

Innerhalb von 5-10 Arbeitstagen (Vollständigkeit der Unterlagen vorausgesetzt) stelle ich dann meinerseits alle vereinbarten Auswertungen in dem geteilten Ordner zur Verfügung und informiere den Mandanten. Dieser kann dann auf der Basis die Umsatz-steuervoranmeldung in seinem Elster-Konto erstellen und übermitteln.

Im Normalfall sieht das so aus:

Ich verbuche alle Geschäfts-vorfälle in meinem Buchhaltungsprogramm (LEXWARE), die unterjährig beim Mandanten angefallen sind. Nach Fertigstellung der letzten Buchungsperiode eines Jahres (Dezember bzw. 4. Quartal) stelle ich einen Export aller dieser Buchungen des Jahres zur Verfügung. Entweder dem Mandanten, der den Export dann selbst an seinen Steuerberater weiterleitet, oder in Absprache auch gleich direkt an seinen Steuerberater.

Die meisten Steuerberater arbeiten mit den Buchhaltungsprogrammen von DATEV. Der Datenexport aus meinem Buchhaltungs-programm von LEXWARE ist mit DATEV zu 100% kompatibel, sodass der Steuerberater die Buchhaltungsdaten als Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses und/oder der Steuererklärungen problemlos bei sich einspielen und weiterverarbeiten kann.

Mit einer Dauerfristverlängerung hast Du für die Übermittlung der Umsatzsteuer-voranmeldungen und die Bezahlung der Umsatzsteuer einen Monat länger Zeit.

Grundsätzlich musst Du Deine Umsatzsteuervoranmeldungen und die entsprechende Umsatzsteuer bis zum 10. Tag des Folgemonats übermitteln und bezahlen. Durch die Dauerfristverlängerung hast Du für die Übermittlung und die Bezahlung dann bis zum 10. Tag des übernächsten Monats Zeit.

Den entsprechenden Antrag kannst Du über Elster bei Deinem Finanzamt stellen. Wenn Du Monatszahler bist, musst Du den Antrag jedes Jahr neu stellen, um von der Dauerfristverlängerung zu profitieren. Gleichzeitig ist bei Monatszahlern für die Gewährung der Dauerfrist-verlängerung eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember) verrechnet wird.

Bei Quartalszahlern ist eine Sonder-vorauszahlung nicht erforderlich und wenn die Dauerfristverlängerung einmal beantragt wurde, muss sie nicht jedes Jahr neu beantragt werden.

Für weitere Informationen rund um die Dauerfristverlängerung und eine etwaige Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wende dich bitte an Deinen Steuerberater, da ich hierzu keine Hilfeleistung bieten darf.

Grundsätzlich ja.

Allerdings ist die Zeit zwischen Monats- bzw. Quartalsende und dem Fälligkeitstermin für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (10. Tag des Folgemonats) sehr knapp und erfordert dann immer eine rasche Zusammenstellung und Abgabe aller relevanten Unterlagen von Dir, spätestens bis zum 5. Tag des Folgemonats.

Nur so bleibt mir noch ausreichend Zeit für die Bearbeitung Deiner Unterlagen. Für diesen kurzfristigen Zeit-Slot berechne ich den Express-Preis laut Preisübersicht.

Ich hoffe nicht, dass es dazu kommt, aber solltest Du Dich wider Erwarten irgendwann mal anders entscheiden, kannst Du unser Vertrags-verhältnis problemlos mit einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende kündigen.

Alle vertraglich vereinbarten Aufträge, die ich während der Kündigungsfrist von Dir zur Bearbeitung bekomme, erledige ich natürlich noch mit der gewohnten Zuverlässigkeit und Qualität.

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